Wir gehen hier der Frage nach ob man als Österreicher eine Ausbildung und einen Schein braucht um freizeitmäßig mit einer Yacht am Meer zu segeln. Und wenn ja welchen?
Diese Frage ist gar nicht so einfach und schon gar nicht generell zu beantworten. Im wesentlichen hängt es davon ab, welche Staatsbürgerschaft man hat, wo man unterwegs ist und mit welchem Schiff man unterwegs ist.
Die Staatsbürgerschaft #
Der österreichische Gesetzgeber schreibt schlicht keinen Schein vor um eine Segelyacht zu führen. Im österreichischen Bundesgesetz über die Seeschifffahrt (Seeschifffahrtsgesetz – SeeSchFG) wird festgehalten: Eine Verpflichtung zum Erwerb eines Internationalen Zertifikats besteht nicht.
Der Erwerb eines Befähigungsausweises (z.B. FB1 bis FB4) ist also nicht verpflichtend, sondern freiwillig. Österreich schreibt somit keinen zwingenden Segelschein vor. Da Österreich ja bekanntlich nicht am Meer liegt, bezieht sich diese Regelung insbesondere auf Yachten, die unter österreichischer Flagge fahren und Skipper mit österreichischer Staatsbürgerschaft. Hier gilt also das Flaggenstaatenprinzip, was bedeutet, dass auf österreichisch registrierten Yachten auf See die Gesetze des Flaggenstaats (Österreich) gelten. Da es keine Pflicht zur Ausstellung eines Segelscheins gibt, gilt dies auch auf hoher See.
Dass Österreich keine Scheine vorschreibt, heißt aber nicht, dass es keine amtlichen Scheine ausstellt. Welche Scheine dies sind und wie sie erlangt werden können ist in der Jachtführerverordnung (JachtFV) spezifiziert. Hier wird auch nochmals die Freiwilligkeit dieser Scheine betont. Die österreichischen Yachtführerscheine, auch Befähigungsausweise genannt, gelten als qualitativ sehr hoch und sind in der Regele international anerkannt.
Das Revier #
Andere Staaten können allerdings Vorschriften zur Qualifikation des Skippers festlegen, die auch auf hoher See gelten. Beispielsweise könnte ein unter deutscher Flagge fahrendes Schiff den Skipper dazu verpflichten, einen deutschen Segelschein zu besitzen.
Obwohl Österreich keinen Schein verlangt, können in den Hoheitsgewässern anderer Länder Vorschriften gelten, die einen Segelschein vorschreiben. Das gilt dann auch für österreichische Yachten und österreichische Skipper. In den meisten Lieblingsreviere von uns Österreichern, wie Adria, Mittelmeer, Nordsee oder Ostsee verlangen die jeweiligen Küstenstaaten einen Schein. Aber es gibt auch viele Destinationen wo kein Schein erforderlich ist. Dazu gehören Traumreviere wie die Karibik, Seychellen oder Thailand.
Ausserdem können Charterfirmen und Versicherung sehr wohl den Besitz eines Scheins verlangen.
Die Yacht #
Die Scheine schränken durchaus ein mit welcher Yacht man unterwegs sein darf. Dabei spielen vor allem die Länge und die Verdrängung eine Rolle. Und da jede Segelyacht ja auch einen Motor hat, spielt auch die Motorisierung eine Rolle.
Der Erwerb eines amtlichen österreichischen Scheins macht natürlich Sinn. Die österreichischen Scheine sind je nach Seengebiet gegliedert und verlangen theoretische und praktische Prüfungen. Außerdem muss man je nach Schein eine gewisse Praxis durch ein Logbuch nachweisen um zur Prüfung antreten zu können. Der Vorteil ist, dass die Qualität der österreichischen Scheine sehr hoch ist, diese international anerkannt sind und es viele Segelschulen gibt die sowohl Theorie als auch Praxis am Meer anbieten. Aber hier ist darauf zu achten, dass diese Schulen zwar die Ausbildung machen, einen amtlichen Schein bekommt man aber nur, wenn die Prüfung durch eine autorisierte Prüfungsorganisation erfolgt.