Braucht man einen Segelschein?

Wir gehen hier der Fra­ge nach ob man als Öster­rei­cher eine Aus­bil­dung und einen Schein braucht um frei­zeit­mä­ßig mit einer Yacht am Meer zu segeln. Und wenn ja wel­chen?

Die­se Fra­ge ist gar nicht so ein­fach und schon gar nicht gene­rell zu beant­wor­ten. Im wesent­li­chen hängt es davon ab, wel­che Staats­bür­ger­schaft man hat, wo man unter­wegs ist und mit wel­chem Schiff man unter­wegs ist.

Die Staatsbürgerschaft #

Der öster­rei­chi­sche Gesetz­ge­ber schreibt schlicht kei­nen Schein vor um eine Segel­yacht zu füh­ren. Im öster­rei­chi­schen Bun­des­ge­setz über die See­schiff­fahrt (See­schiff­fahrts­ge­setz – SeeSchFG)  wird fest­ge­hal­ten: Eine Ver­pflich­tung zum Erwerb eines Inter­na­tio­na­len Zer­ti­fi­kats besteht nicht.
Der Erwerb eines Befä­hi­gungs­aus­wei­ses (z.B. FB1 bis FB4) ist also nicht ver­pflich­tend, son­dern frei­wil­lig. Öster­reich schreibt somit kei­nen zwin­gen­den Segel­schein vor. Da Öster­reich ja bekannt­lich nicht am Meer liegt, bezieht sich die­se Rege­lung ins­be­son­de­re auf Yach­ten, die unter öster­rei­chi­scher Flag­ge fah­ren und Skip­per mit öster­rei­chi­scher Staats­bür­ger­schaft. Hier gilt also das Flag­gen­staa­ten­prin­zip, was bedeu­tet, dass auf öster­rei­chisch regis­trier­ten Yach­ten auf See die Geset­ze des Flag­gen­staats (Öster­reich) gel­ten. Da es kei­ne Pflicht zur Aus­stel­lung eines Segel­scheins gibt, gilt dies auch auf hoher See.
Dass Öster­reich kei­ne Schei­ne vor­schreibt, heißt aber nicht, dass es kei­ne amt­li­chen Schei­ne aus­stellt. Wel­che Schei­ne dies sind und wie sie erlangt wer­den kön­nen ist in der Jacht­füh­rer­ver­ord­nung (JachtFV) spe­zi­fi­ziert. Hier wird auch noch­mals die Frei­wil­lig­keit die­ser Schei­ne betont. Die öster­rei­chi­schen Yacht­füh­rer­schei­ne, auch Befä­hi­gungs­aus­wei­se genannt, gel­ten als qua­li­ta­tiv sehr hoch und sind in der Rege­le inter­na­tio­nal anerkannt.

Das Revier #

Ande­re Staa­ten kön­nen aller­dings Vor­schrif­ten zur Qua­li­fi­ka­ti­on des Skip­pers fest­le­gen, die auch auf hoher See gel­ten. Bei­spiels­wei­se könn­te ein unter deut­scher Flag­ge fah­ren­des Schiff den Skip­per dazu ver­pflich­ten, einen deut­schen Segel­schein zu besit­zen.
Obwohl Öster­reich kei­nen Schein ver­langt, kön­nen in den Hoheits­ge­wäs­sern ande­rer Län­der Vor­schrif­ten gel­ten, die einen Segel­schein vor­schrei­ben. Das gilt dann auch für öster­rei­chi­sche Yach­ten und öster­rei­chi­sche Skip­per. In den meis­ten Lieb­lings­re­vie­re von uns Öster­rei­chern, wie Adria, Mit­tel­meer, Nord­see oder Ost­see ver­lan­gen die jewei­li­gen Küs­ten­staa­ten einen Schein. Aber es gibt auch vie­le Desti­na­tio­nen wo kein Schein erfor­der­lich ist. Dazu gehö­ren Traum­re­vie­re wie die Kari­bik, Sey­chel­len oder Thai­land.
Aus­ser­dem kön­nen Char­ter­fir­men und Ver­si­che­rung sehr wohl den Besitz eines Scheins verlangen.

Die Yacht #

Die Schei­ne schrän­ken durch­aus ein mit wel­cher Yacht man unter­wegs sein darf. Dabei spie­len vor allem die Län­ge und die Ver­drän­gung eine Rol­le. Und da jede Segel­yacht ja auch einen Motor hat, spielt auch die Moto­ri­sie­rung eine Rolle.

Der Erwerb eines amt­li­chen öster­rei­chi­schen Scheins macht natür­lich Sinn. Die öster­rei­chi­schen Schei­ne sind je nach Seen­ge­biet geglie­dert und ver­lan­gen theo­re­ti­sche und prak­ti­sche Prü­fun­gen. Außer­dem muss man je nach Schein eine gewis­se Pra­xis durch ein Log­buch nach­wei­sen um zur Prü­fung antre­ten zu kön­nen. Der Vor­teil ist, dass die Qua­li­tät der öster­rei­chi­schen Schei­ne sehr hoch ist, die­se inter­na­tio­nal aner­kannt sind und es vie­le Segel­schu­len gibt die sowohl Theo­rie als auch Pra­xis am Meer anbie­ten. Aber hier ist dar­auf zu ach­ten, dass die­se Schu­len zwar die Aus­bil­dung machen, einen amt­li­chen Schein bekommt man aber nur, wenn die Prü­fung durch eine auto­ri­sier­te Prü­fungs­or­ga­ni­sa­ti­on erfolgt.