Wir gehen hier der Frage nach, ob man als Österreicher eine Ausbildung und einen Schein benötigt, um freizeitmäßig mit einer Yacht am Meer zu segeln. Und wenn ja, welchen?
Diese Frage ist gar nicht so einfach und schon gar nicht generell zu beantworten. Im Wesentlichen hängt es davon ab, welche Staatsbürgerschaft man hat, wo man unterwegs ist und mit welchem Schiff man segelt.
Die Staatsbürgerschaft #
Der österreichische Gesetzgeber schreibt keinen Segelschein vor, um eine Segelyacht zu führen. Im österreichischen Bundesgesetz über die Seeschifffahrt (Seeschifffahrtsgesetz – SeeSchFG) wird festgehalten: „Eine Verpflichtung zum Erwerb eines Internationalen Zertifikats besteht nicht.“ Der Erwerb eines Befähigungsausweises (z. B. FB1 bis FB4) ist also nicht verpflichtend, sondern freiwillig.
Da Österreich – bekanntlich ohne eigene Meeresküste – diese Regelung festlegt, bezieht sich das insbesondere auf Yachten, die unter österreichischer Flagge fahren, sowie auf Skipper mit österreichischer Staatsbürgerschaft. Hier greift das sogenannte Flaggenstaatprinzip, was bedeutet, dass auf österreichisch registrierten Yachten die Gesetze des Flaggenstaates (Österreich) gelten. Da es in Österreich keine Pflicht zur Ausstellung eines Segelscheins gibt, gilt diese Regelung auch auf hoher See.
Das heißt jedoch nicht, dass es keine offiziellen Scheine gibt. Welche Befähigungsausweise (z. B. FB2, FB3) existieren und wie sie erworben werden können, ist in der Jachtführerverordnung (JachtFV) geregelt. Hier wird ebenfalls betont, dass diese Scheine freiwillig sind. Österreichische Yachtführerscheine gelten als qualitativ hochwertig und sind in der Regel international anerkannt.
Das Revier #
Andere Staaten können allerdings Vorschriften zur Qualifikation des Skippers festlegen, die auch auf hoher See gelten. So könnte beispielsweise ein unter deutscher Flagge fahrendes Schiff den Skipper dazu verpflichten, einen deutschen Segelschein zu besitzen.
Obwohl Österreich selbst keinen Schein verlangt, können in den Hoheitsgewässern anderer Länder entsprechende Regelungen bestehen. Diese gelten auch für österreichische Yachten und Skipper.
In den Lieblingsrevieren vieler Österreicher – etwa in der Adria, im Mittelmeer, in der Nord- oder Ostsee – verlangen die Küstenstaaten üblicherweise einen Segelschein. Es gibt jedoch auch Destinationen, in denen kein Schein erforderlich ist. Dazu zählen Traumreviere wie die Karibik, die Seychellen oder Thailand.
Ein weiterer Punkt: Charterfirmen und Versicherungen verlangen häufig einen gültigen Segelschein, unabhängig von gesetzlichen Bestimmungen.
Die österreichischen Scheine (FB2, FB3 und FB4) sind je nach Fahrtbereich ausgestellt, also danach, wie weit man von der Küste entfernt segelt.
- FB2: Küstenfahrt, bis 20 Seemeilen vom Festland entfernt.
- FB3: Küstennahe Hochseegewässer, bis 200 Seemeilen vom Festland entfernt.
- FB4: Hochseegewässer weltweit.
(Anmerkung: Der FB1 ist hingegen ein Binnengewässerschein.)
Viele Staaten haben ähnliche Fahrtbereichseinteilungen für ihre Segelscheine.
Die Yacht #
Die österreichischen Segelscheine schränken auch ein, mit welcher Art von Yacht man unterwegs sein darf. Dabei spielen vor allem die Länge, die Verdrängung und die Motorisierung eine Rolle.
Im § 2 Z 2 des Seeschifffahrtsgesetzes (SeeSchFG) wird eine Yacht wie folgt definiert:
„Ein Wasserfahrzeug mit einer Rumpflänge von weniger als 24 Metern, das ausschließlich zu Sport- oder Erholungszwecken verwendet wird.“
Diese Definition unterscheidet nicht zwischen motorisierten und segelbetriebenen Yachten. Es ist also irrelevant, ob die Yacht ausschließlich mit einem Motor, unter Segel oder in Kombination betrieben wird.
Fazit #
Für österreichische Staatsbürger besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, einen Segelschein zu besitzen. Dennoch ist es ratsam, einen Schein zu erwerben, da er in vielen Ländern verlangt wird und auch bei Charterfirmen oder Versicherungen oft Voraussetzung ist. Die freiwilligen österreichischen Befähigungsausweise sind international anerkannt und ermöglichen eine solide Ausbildung für sicheres Segeln.