ist der beste tag um über das meer nachzudenken

Die blaue Gren­ze der Freiheit

Seit 1609 gibt es die Idee des "Mare Liberum", des frei zugänglichen Meeres, an dem niemand Besitzansprüche geltend machen darf. Darauf basiert heute zu einem großen Teil das internationale Seerecht. Und das sollte auch tunlichst so bleiben!

Die Tin­te unter dem Bre­x­it-Ver­trag ist noch gar nicht tro­cken, da bringt Eng­land schon die Mari­ne in Stel­lung und schickt zwei Patrouil­len­boo­te zur Jer­sey Insel. Man wol­le nur mal so nach­schau­en, ob dort alles mit rech­ten Din­gen zuge­he. Die Insel liegt zwar vor der fran­zö­si­schen Küs­te, ist jedoch bri­ti­scher Kron­be­sitz. Die Fran­zo­sen haben nun  gedroht, die Strom­ver­sor­gung der etwa 100.000 Insel­be­woh­ner zu kap­pen, weil sie die ver­ein­bar­ten Fischer­rei­rech­te nicht gewahrt sehen. Ja, es ist schon ein wah­rer Fort­schritt, wenn man in Euro­pa wie­der beginnt die Gren­zen aufzubauen.

Zwi­schen dem bri­ti­schen Kron­land und Frank­reich han­delt es sich um eine soge­nann­te blaue Gren­ze, also einer Gren­ze die qua­si unsicht­bar im Was­ser ver­läuft. Sol­che Gren­zen sind eine kom­ple­xe Ange­le­gen­heit, denn 70% der Erd­ober­flä­che ist von Was­ser bedeckt. Dort Macht­ein­flüs­se gel­tend zu machen und Gren­zen zu kon­trol­lie­ren, kommt zwar der Qua­dra­tur des Krei­ses gleich, wur­de aber immer wie­der versucht.

Dem ent­ge­gen wur­de 1609 erst­mals die juris­ti­sche Idee for­mu­liert, dass an den Ozea­nen nie­mand einen Eigen­tums­an­spruch gel­tend machen darf. Spa­ni­en, Por­tu­gal und Eng­land erho­ben Mono­pol- und Herr­schafts­ge­dan­ken über die Mee­re und den See­han­del. Dar­in sahen die Nie­der­lan­de ihre Han­dels­ak­ti­vi­tä­ten mit Indi­en stark gefähr­det. Der hol­län­di­schen Phi­lo­soph, Auf­klä­rer und Juris­ten Hugo Gro­ti­us mach­te sich für die Idee des frei­en Mee­res stark. In sei­nem Werk “Mare Liber­um” plä­dier­te er dafür, dass am Meer nie­mand Besitz­an­sprü­che erhe­ben dür­fe und dass es als inter­na­tio­na­les Gewäs­ser allen Län­dern zum Zwe­cke des frei­en Han­dels nütz­lich sein muss. Sei­ne Ideen kamen weder bei der Kir­che noch bei den Eng­län­dern gut an. Den­noch konn­te sich sei­ne Rechts­an­schau­un­gen durch­set­zen. Aller­dings unter der Bedin­gung, dass jedem Küs­ten­land eine Hoheits­ge­biet von drei See­mei­len zustand. Das war die Reich­wei­te der dama­li­gen Geschütze.

Der Gedan­ke der Frei­heit des Mee­res, oder bes­ser gesagt der gemein­schaft­li­chen Nut­zung des Mee­res, bil­den auch heu­te noch die Grund­la­ge des See­rechts­über­ein­kom­mens der Ver­ein­ten Natio­nen. Wobei Küs­ten­staa­ten durch­aus weit­räu­mi­ge Rechts­zo­nen, je nach zuneh­men­der Ent­fer­nung von der soge­nann­ten Basis­li­nie, das ist die Nied­rig­was­ser­li­nie ent­lang der Küs­te, zuste­hen. An die Basis­li­nie schließt das Küs­ten­meer mit der 12 Mei­len Zone an. Schif­fen aller Län­der ist hier die fried­li­che Durch­fahrt zu gewäh­ren. 24 See­mei­len weit reicht die Anschluss­zo­ne, in der Kon­troll­rech­te gewahrt wer­den. Und bis 200 See­mei­len hat ein Staat begrenz­te Rech­te die Res­sour­cen zu nut­zen, etwa Öl, Wind­ener­gie oder Fisch­fang. Wobei hier eine Rol­le spielt, wie­weit der soge­nann­te Kon­ti­nen­tal­so­ckel reicht.

Doch der schö­ne Gedan­ke des frei­en Mee­res könn­te bald schwer unter Druck gera­ten. Denn die Staa­ten­ge­mein­schaft selbst will nun in Form der 1994 gegrün­de­ten Meers­bo­den­be­hör­de die gewinn­brin­gen­de Nut­zung der Mee­re betrei­ben und Lizen­zen zum Abbau von Boden­schät­zen im Meer an Unter­neh­men vergeben.

Erstaun­lich ist, mit wel­chen Argu­men­ten die Staa­ten­ge­mein­schaft das wort­wört­li­che Unter­gra­ben der Frei­heit der Welt­mee­re begrün­det. “Das Meer kön­ne nur geschützt und erhal­ten wer­den, wenn ein inter­na­tio­nal gere­gel­ter Abbau durch die Mee­res­bo­den­be­hör­de gewähr­leis­tet ist.”.
“Quod est absur­dum”, wür­de Hugo Gro­ti­us dazu sagen.

mar

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