Die Tinte unter dem Brexit-Vertrag ist noch gar nicht trocken, da bringt England schon die Marine in Stellung und schickt zwei Patrouillenboote zur Jersey Insel. Man wolle nur mal so nachschauen, ob dort alles mit rechten Dingen zugehe. Die Insel liegt zwar vor der französischen Küste, ist jedoch britischer Kronbesitz. Die Franzosen haben nun gedroht, die Stromversorgung der etwa 100.000 Inselbewohner zu kappen, weil sie die vereinbarten Fischerreirechte nicht gewahrt sehen. Ja, es ist schon ein wahrer Fortschritt, wenn man in Europa wieder beginnt die Grenzen aufzubauen.
Zwischen dem britischen Kronland und Frankreich handelt es sich um eine sogenannte blaue Grenze, also einer Grenze die quasi unsichtbar im Wasser verläuft. Solche Grenzen sind eine komplexe Angelegenheit, denn 70% der Erdoberfläche ist von Wasser bedeckt. Dort Machteinflüsse geltend zu machen und Grenzen zu kontrollieren, kommt zwar der Quadratur des Kreises gleich, wurde aber immer wieder versucht.
Dem entgegen wurde 1609 erstmals die juristische Idee formuliert, dass an den Ozeanen niemand einen Eigentumsanspruch geltend machen darf. Spanien, Portugal und England erhoben Monopol- und Herrschaftsgedanken über die Meere und den Seehandel. Darin sahen die Niederlande ihre Handelsaktivitäten mit Indien stark gefährdet. Der holländischen Philosoph, Aufklärer und Juristen Hugo Grotius machte sich für die Idee des freien Meeres stark. In seinem Werk “Mare Liberum” plädierte er dafür, dass am Meer niemand Besitzansprüche erheben dürfe und dass es als internationales Gewässer allen Ländern zum Zwecke des freien Handels nützlich sein muss. Seine Ideen kamen weder bei der Kirche noch bei den Engländern gut an. Dennoch konnte sich seine Rechtsanschauungen durchsetzen. Allerdings unter der Bedingung, dass jedem Küstenland eine Hoheitsgebiet von drei Seemeilen zustand. Das war die Reichweite der damaligen Geschütze.
Der Gedanke der Freiheit des Meeres, oder besser gesagt der gemeinschaftlichen Nutzung des Meeres, bilden auch heute noch die Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen. Wobei Küstenstaaten durchaus weiträumige Rechtszonen, je nach zunehmender Entfernung von der sogenannten Basislinie, das ist die Niedrigwasserlinie entlang der Küste, zustehen. An die Basislinie schließt das Küstenmeer mit der 12 Meilen Zone an. Schiffen aller Länder ist hier die friedliche Durchfahrt zu gewähren. 24 Seemeilen weit reicht die Anschlusszone, in der Kontrollrechte gewahrt werden. Und bis 200 Seemeilen hat ein Staat begrenzte Rechte die Ressourcen zu nutzen, etwa Öl, Windenergie oder Fischfang. Wobei hier eine Rolle spielt, wieweit der sogenannte Kontinentalsockel reicht.
Doch der schöne Gedanke des freien Meeres könnte bald schwer unter Druck geraten. Denn die Staatengemeinschaft selbst will nun in Form der 1994 gegründeten Meersbodenbehörde die gewinnbringende Nutzung der Meere betreiben und Lizenzen zum Abbau von Bodenschätzen im Meer an Unternehmen vergeben.
Erstaunlich ist, mit welchen Argumenten die Staatengemeinschaft das wortwörtliche Untergraben der Freiheit der Weltmeere begründet. “Das Meer könne nur geschützt und erhalten werden, wenn ein international geregelter Abbau durch die Meeresbodenbehörde gewährleistet ist.”.
“Quod est absurdum”, würde Hugo Grotius dazu sagen.
mar